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Re: Anhängerkupplung an der MSX

Verfasst: 04 Okt 2020, 15:06
von SchleifsteinAffe
Maverickpx200 hat geschrieben:
03 Okt 2020, 23:59
Mangels eintragungsfähiger Kupplung in Deutschland wohl nicht Zulassungsfähig :lol:

Die Dinger an der Mofa Einzutragen ist schon halbseiden, die Kupplungen sind nur für Fahrräder gedacht ;)
Da ich mich zwecks Anhängerkupplung für meine Chappy informiert habe bin ich so ein bisschen im Anhängerkupplungsgame drinne 😅

Die typischen 25mm Kugelköpfe sind in der Tat nichtmehr Zulassungsfähig. Allerdings kann man bei Ebay/Kleinanzeigen immermal wieder eine gute alte "Hebie M1" ergattern. Diese Kupplungen haben ein Gutachten bis 100Kg Zuglast und 10Kg Stützlast und sind bei ordnungsgemäßer Anbringung am Moped noch eintragbar.

Ansonsten sind nurnoch Kupplungen mit 50mm Kugelkopf, also Autoanhängerkupplung, Eintragungsfähig.

Bei meiner Chappy hab ich zwar eine Hebie M1 angebracht. Aber da ich sie jederzeit demontierbar haben wollte ohne Gepäckträger zu verändern ist meine Vorrichtung so nicht eintragbar. Ersatzteile sind bei der ollen Chappy leider rar und teuer.

Interessiert hat es bisher aber noch keinen Polizisten. Und die Versicherung sagt der Hänger ist mitversichert sobald er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Ob die das im Ernstfall immernoch sagen werde ich evtl. noch herausfinden.:roll:

Re: Anhängerkupplung an der MSX

Verfasst: 04 Okt 2020, 16:23
von Maverickpx200
Wobei sich das eintragbar auf das "Moped" bezieht, an einer 125er wird das vermutlich nichts mehr.

Lustigerweise durften zu meiner Zeit die Kupplungen nicht mit dem Träger verschweisst werden sondern nur mit einer passenden (auch Eigenbau) Halteplatte verschraubt werden.

Am Hänger muss eine Kopie des VK des Fahrzeugs angebracht werden, das war auch schon damals so.

Re: Anhängerkupplung an der MSX

Verfasst: 04 Okt 2020, 18:38
von Dude
Moin!

Das Hundefuhrwerk aus dem Bild oben (Hänger mit Blattfedern) ist komplett legal unterwegs. Darf halt nicht schneller als 40 fahren.

Aber legal bekommt man sowas.

Grüße