Hinweise zu Anbauteilen: Eintragungspflicht oder nicht

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W2020
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Registriert: 05 Aug 2020, 21:30

Hinweise zu Anbauteilen: Eintragungspflicht oder nicht

Beitrag von W2020 »

moinsens,

häufig überlegt man sich, sein zweirad zu modifizieren.
viele hübsche teile werden gerade für die msx in fernost angeboten.
siehe auch beitrag "Bugspoiler Tüv relevant ?"
viewtopic.php?f=20&t=1734

da überlegt man schon, geht, geht nicht oder läßt man besser, wenn man das
risiko scheut, einiges an euronen in teile und versand zu versenken, wenn man
dann ggf ne bauchlandung mit der ordnungsmäßigkeit der teile befürchtet, denn
gerade in deutschland ist vieles reglementiert bis zum geht nicht mehr,
so natürlich auch anbauteile für zweirader.

man kann nun zur örtlichen prüfstelle tapsen und vorab klären was geht
oder eher nicht. hat man einen gütigen prüfer, gehen ggf sachen, mit denen man an
anderer stelle vom hof gejagt wird. der ermessensspielraum der prüfer ist bei
anbauteilen ohne einzelgutachten eher schmal. viele interessieren sich auch nicht dafür.

lange rede kurzer sinn. habe beim surfen im web, ein grobes listing gefunden,
was mit / ohne eintragung bzw abe verändert werden darf. das listing erhebt
keinen anspruch auf vollständigkeit oder richtigkeit nach aktueller gesetzgebung.
soll m.e als hinweis dienen, wie es gehandelt wird.

quelle: https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... ei-abe-co/
zitat aus motorradonline unter obigen link hat geschrieben:
Eintragungspflichtig

Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist
und die in die Papiere eingetragen werden müssen.
Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.


Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe
zitat aus motorradonline unter obigen link hat geschrieben: Eintragungsfrei

Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen
und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.


Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel /Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche /Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser /Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) /Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
nähes regelt die STVZO und weiteres wissen häufig auch der zweiradhändler,
und dann letztlich die prüfstellen.

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w2020
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neun sagen ich bin irre -
und eine summt.

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