Garantie / scheckheft

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Grompino
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Garantie / scheckheft

Beitrag von Grompino »

Hallo an euch vom Forum,
Habe mir vor ein paar wochen ein weisse Grom gekauft . ( gebraucht )
Die erste sofortmaßnahme war ein kurzes Heck , und kleinere Blinker OHNE dieses gemeingefährliches Standlicht ( der Verkäufer wusste es gar nicht ! )
Nach der erste längere Fahrt habe ich dann mein Luftfilterkasten mit einem Trichter versehen und ihn dann von üblichen Ballast befreit .
Jetzt hört man richtig wenn der Kolben nach unten geht und ansaugt :D
ausserdem zieht sie ein wenig besser und geht bis 97-98 laut Tacho-
Ausser der Kleine habe ich noch folgendes an Papiere bekommen:
COC , Schein ,Fahrerhandbuch und Kaufvertrag.
Was habt ihr eigentlich von eure kleine , Gibt es bei unsere kleine Grom auch sowas wie garantieheft und scheckheft wie bei den grossen ?

gruss Pino.

AJ-Grom

Re: Garantie / scheckheft

Beitrag von AJ-Grom »

Grompino hat geschrieben:
24 Apr 2021, 22:13
Hallo an euch vom Forum,
Habe mir vor ein paar wochen ein weisse Grom gekauft . ( gebraucht )
Die erste sofortmaßnahme war ein kurzes Heck , und kleinere Blinker OHNE dieses gemeingefährliches Standlicht ( der Verkäufer wusste es gar nicht ! )
Nach der erste längere Fahrt habe ich dann mein Luftfilterkasten mit einem Trichter versehen und ihn dann von üblichen Ballast befreit .
Jetzt hört man richtig wenn der Kolben nach unten geht und ansaugt :D
ausserdem zieht sie ein wenig besser und geht bis 97-98 laut Tacho-
Ausser der Kleine habe ich noch folgendes an Papiere bekommen:
COC , Schein ,Fahrerhandbuch und Kaufvertrag.
Was habt ihr eigentlich von eure kleine , Gibt es bei unsere kleine Grom auch sowas wie garantieheft und scheckheft wie bei den grossen ?

gruss Pino.
Moin, das mit dem Standlicht bzw. "Tagfahrlicht" würde ich an Deiner Seite nochmals überlegen. Das etwas unglücklich konstruierte Tagfahrlicht oder in Fall der SF auch als Standlicht verwendet, ist ein Bestandteil der Betriebserlaubnis der MSX SF. Demzufolge wirst Du mit Sicherheit Probleme bekommen wenn Du zur nächsten TÜV Prüfung mußt. Es gibt ja einiges an kleinen Blinker die eine Standlicht/Positions oder Tagfahrlicht integriert haben.
Nun es gibt ein ganz normales Service/Kundendienstheft, genau das gleiche wie bei den großen Mopeds und darin ist auch das mit der Garantie geregelt. Ebenso 2 Schüssel, ein Klappschlüssel, ein normaler und ein Metallplättchen worauf die SchlüsselNr. steht. Wenn Dir der Verkäufer kein Serviceheft mitgibt :roll: :shock: , ist es immer ein Indiz, zumindest für mich, daß das Fahrzeug nicht gewartet bzw. zumindest nicht regelmäßig eine Inspektion erfahren hat.

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Bastlwastl
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Re: Garantie / scheckheft

Beitrag von Bastlwastl »

hallo

es kommt beim sogenannten standlicht auf die art der zulassung drauf an.
bis 125 ccm muss je nach zulassung keines vorhanden sein ;-)

in DE so geregelt,wie es in anderen ländern ist ???

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joybiker
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Re: Garantie / scheckheft

Beitrag von joybiker »

Grompino meint ZITAT:"Nach der erste(n) länger(n) Fahrt habe ich dann mein(en) Luftfilterkasten mit einem Trichter * versehen und ihn dann vom üblichen * Ballast befreit ."

mmmmh... :roll: grummel

"Jetzt hört man richtig wenn der Kolben nach unten geht und ansaugt."

Grummel - grummel...merkelte der TÜV Mensch: "DAT :arrow: hör' ich, 'is N I C H T vereinbar mit 'de Zulassungsbestimmungen... und mein Abgasmesser zeigt bedenklich abweichende Werte..im Co 2 Bereich... tja,....müssen Sie noch mal antanzen...wenn das Ansauggedöns wieder auf Originalzustand zurück gebaut worden ist !"

Nimm's mit Fassung..und wenn der Motor überhitzt s.o. *... macht nix...zumindest hast du (vermutlich kurz) "Spass" gehabt.

DAS :arrow: merkelt einer an, der sowas s.o. :idea: " in seinen Anfangszeiten des Motorradschrauben und "tunen"... auch tätigte.
Was anschließend fehlte: Leistungsloch beim Durchzug am Berg - Hitzekollaps des Motors im Hochsommer und, but last not least (bereits dunnemals in den 60/70ern des vorigen Jahrhunderts) TÜV Plakettenverweigerung.
Schon damals kannten die Jungs beim TÜV Verein: Auspuff-Frei-Räumen-Luftfilter-Ausräumen und sonstige "Verschlimmbesserungstuning" am Motorrad.
NÖ - ich möchte dir nicht die Lust & Laune verderben; nur ein klitzekleiner Hinweis auf "Folgeschäden unüberlegten Handelns".

War mit meinem 125 New-Monkey vor kurzem beim TÜV - oh, jemine - der steckte den Abgasprüfgeräterüssel tiiiiief in den Auspuff des Affen und rührte darin Minutenlang rum...ich dachte schon: Jetzt spotzt-kotzt der Affenmotor hinten raus....
Meine Anmerkelung zu dem Prüfmensch: "Der hat kein Corona..der hat Einspritzung und a l l e s Originalzustand..wie bestellt so geliefert".
Die Ironie verstand der TÜV Fritze-Cevin-Otto..nicht...er mußte trotzdem die Plakette draufpappen.
Hoffe, du hast Humor und steckt meine Ironie (gutgemeint) locker weg, sei: 8-)

Gruß joybiker :roll:

AJ-Grom

Re: Garantie / scheckheft

Beitrag von AJ-Grom »

Bastlwastl hat geschrieben:
25 Apr 2021, 08:34
hallo

es kommt beim sogenannten standlicht auf die art der zulassung drauf an.
bis 125 ccm muss je nach zulassung keines vorhanden sein ;-)

in DE so geregelt,wie es in anderen ländern ist ???
Das ist schon richtig, nur ist das Problem, als Honda für die SF - ABS die Typenzulassung und Homologation beim KBA beantragt und genehmigt bekommen hat, wurde sie zertifiziert mit allen technischen Daten und Ausstattung und somit auch mit diesem Tagfahrlicht, ergo ist es ein Bestandteil der Typenzulassung und somit TÜV Relevant. Zumindest hat mir dies ein TÜV Prüfer vor ein paar Wochen so erklärt.

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Grompino
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Re: Garantie / scheckheft

Beitrag von Grompino »

Hallo Jungs und Mädels natürlich auch.
Zunächst mal vielen Dank für die Tips und anregungen.
Mir ging es in erste linie um die Papiere , das andere wollte ich euch nur so nebenbei mitteilen.
Zunächst zu den Blinker muss ich euch sagen ,dass die Frau an der Tüv-hotline nicht genau wusste was sache ist . Ausserdem finde ich es wirklich irritierend, wenn man als Autofahrer ein Motorrad mit 2 leuchtende Blinker an der Kreuzung stehen sieht.
Luftfilterkasten ist komplett dran , ich habe nur innen den verschnörkelten gummischlauch durch einen
kleinen trichter ersetzt.
Also keine Panik , mal sehen was die Zukunft bringt . ;) ;)

Gruss Pino.

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monkeyrider
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Re: Garantie / scheckheft

Beitrag von monkeyrider »

AJ-Grom hat geschrieben:
25 Apr 2021, 16:01
Bastlwastl hat geschrieben:
25 Apr 2021, 08:34
hallo

es kommt beim sogenannten standlicht auf die art der zulassung drauf an.
bis 125 ccm muss je nach zulassung keines vorhanden sein ;-)

in DE so geregelt,wie es in anderen ländern ist ???
Das ist schon richtig, nur ist das Problem, als Honda für die SF - ABS die Typenzulassung und Homologation beim KBA beantragt und genehmigt bekommen hat, wurde sie zertifiziert mit allen technischen Daten und Ausstattung und somit auch mit diesem Tagfahrlicht, ergo ist es ein Bestandteil der Typenzulassung und somit TÜV Relevant. Zumindest hat mir dies ein TÜV Prüfer vor ein paar Wochen so erklärt.
Ist richtig das mit der Zulassung mit Typprüfung incl. dem serienmäßigen Standlicht -> es ist eine EU-Zulassung! Bei oin Deutschlang zugelassenen Fahrzeugen gilt abweichend davon für die Zulassung AUCH die StVZO (wechselweise!). In der StVZO (StraßenVerkehrZulassungsOrdnung) steht aber drin das Klein- & Leichtkrafträder KEIN Standlicht haben müssen. Wenn es ein ganz kleinkarierter Graukittel sein sollte laß es Dir eintragen das die MSX nach StVZO eine Betriebserlaubnis hat.

Das dem Prüfer das überhaupt bemerkt das die MSX original Standlicht in den Blinkern verbaut hat und damit jetzt nicht mehr ist aber recht unwahrscheinlich - in den ersten Jahren haben die Prüfer wegen der gelben Lampen sogar die Mopeds reihenweise durchfallen lassen! "Dat is nur in Amerika so erlaubt - dat muß wech!!!" Ich mußte das meinen leitenden Ingenieuren der umliegenden Prüfstellen überhaupt erst erklären und in der StVZO zeigen. Seitdem ist hier erst mal Ruhe!

Also keine Angst, auch bei Ausflügen in Ausland! Innerhalb und außerhalb der EU gibt es entsprechende Abkommen das die eventuell abweichenden Zulassungsvorschriften durch die anderen Länder anerkannt werden. Sonst dürften deutsche Fahrzeuge z.B. nicht in Frankreich fahren (gelbes Fahrlicht vorgeschrieben mit EU-Zulassung seit einigen Jahren auch weißes erlaubt), in den USA müßten sonst alle Blinker als Positionslicht leuchten (in Europa streng verboten! Nur vorne als Standlicht neuerdings erlaubt mit EU-Zulassung) und und und ...

Also laß Dich nicht verrückt machen solange Du Dich im Rahmen der EU-Zulassungsverordnung bzw. StVZO bewegst (auch beim einen so und beim anderen so!) bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Wenn der Prüfer unwillig ist den LI verlangen und auf die StVZO verweisen!

Luftfiltermod ist was gaaanz anderes!!! Jede Veränderung am Fahrzeug die eine Leistungsveränderung bewirken könnte oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte ist abnahmepflichtig! Also wenn man sie einatmen hört kann das zur Verweigerung der Plakette führen, also am besten den Gummischnorchel durch den der Luftfilter die Luft reinsaugt (in Fahrtrichtung links oben auf dem Luftfiltergehäuse unter der linken Tankverkleidung) wieder anbauen - den abzumachen bringt eh nur dann was wenn Du ne große Drosselklappe eingebaut hast!

Ralf
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Eigene Entwicklungen & Produktion in Solingen

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Bastlwastl
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Re: Garantie / scheckheft

Beitrag von Bastlwastl »

lufimod und sporttröte bringen ca 1,2ps :twisted:
wurde hier doch schon x fach durchgekaut und mit prüfstandlauf hinterlegt.

hören tut man es eher als fahrer
die umwelt merkt eher wenig davon .

AJ-Grom

Re: Garantie / scheckheft

Beitrag von AJ-Grom »

monkeyrider hat geschrieben:
25 Apr 2021, 21:17
AJ-Grom hat geschrieben:
25 Apr 2021, 16:01
Bastlwastl hat geschrieben:
25 Apr 2021, 08:34
hallo

es kommt beim sogenannten standlicht auf die art der zulassung drauf an.
bis 125 ccm muss je nach zulassung keines vorhanden sein ;-)

in DE so geregelt,wie es in anderen ländern ist ???
Das ist schon richtig, nur ist das Problem, als Honda für die SF - ABS die Typenzulassung und Homologation beim KBA beantragt und genehmigt bekommen hat, wurde sie zertifiziert mit allen technischen Daten und Ausstattung und somit auch mit diesem Tagfahrlicht, ergo ist es ein Bestandteil der Typenzulassung und somit TÜV Relevant. Zumindest hat mir dies ein TÜV Prüfer vor ein paar Wochen so erklärt.
Ist richtig das mit der Zulassung mit Typprüfung incl. dem serienmäßigen Standlicht -> es ist eine EU-Zulassung! Bei oin Deutschlang zugelassenen Fahrzeugen gilt abweichend davon für die Zulassung AUCH die StVZO (wechselweise!). In der StVZO (StraßenVerkehrZulassungsOrdnung) steht aber drin das Klein- & Leichtkrafträder KEIN Standlicht haben müssen. Wenn es ein ganz kleinkarierter Graukittel sein sollte laß es Dir eintragen das die MSX nach StVZO eine Betriebserlaubnis hat.

Das dem Prüfer das überhaupt bemerkt das die MSX original Standlicht in den Blinkern verbaut hat und damit jetzt nicht mehr ist aber recht unwahrscheinlich - in den ersten Jahren haben die Prüfer wegen der gelben Lampen sogar die Mopeds reihenweise durchfallen lassen! "Dat is nur in Amerika so erlaubt - dat muß wech!!!" Ich mußte das meinen leitenden Ingenieuren der umliegenden Prüfstellen überhaupt erst erklären und in der StVZO zeigen. Seitdem ist hier erst mal Ruhe!

Also keine Angst, auch bei Ausflügen in Ausland! Innerhalb und außerhalb der EU gibt es entsprechende Abkommen das die eventuell abweichenden Zulassungsvorschriften durch die anderen Länder anerkannt werden. Sonst dürften deutsche Fahrzeuge z.B. nicht in Frankreich fahren (gelbes Fahrlicht vorgeschrieben mit EU-Zulassung seit einigen Jahren auch weißes erlaubt), in den USA müßten sonst alle Blinker als Positionslicht leuchten (in Europa streng verboten! Nur vorne als Standlicht neuerdings erlaubt mit EU-Zulassung) und und und ...

Also laß Dich nicht verrückt machen solange Du Dich im Rahmen der EU-Zulassungsverordnung bzw. StVZO bewegst (auch beim einen so und beim anderen so!) bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Wenn der Prüfer unwillig ist den LI verlangen und auf die StVZO verweisen!


Ralf
...das mag vielleicht sein oder auch nicht, ist mir eigentlich egal, Tatsache ist wenn Du einen "hochkompetenten Ingenieur oder einen allwissenden von der Rennleitung" vor Dir hast, dazu evt. an einem Samstag oder Sonntag, und der auf seiner Meinung bestehen bleibt mit seinem NOWAY und Dir evtl. die Weiterfahrt untersagen möchte.....was willste dann machen?
Hast Du die entsprechenden Gesetzesunterlagen und allem Anhängsel von StVZO und anderem schriftlich vorliegen und willst Dich auf eine nimmerendende Diskussion einlassen bei der Du vor Ort sowieso den kürzeren ziehst?? Mit Sicherheit nicht.......
Ergo, man läßt diese blöden Leuchten dran oder bestenfalls ändert man nur deren Größe mit welchen aus dem Zubehör.

Evil K.
Beiträge: 555
Registriert: 21 Jun 2020, 18:17

Re: Garantie / scheckheft

Beitrag von Evil K. »

Wer mit nem veränderten lufteinlass fährt wird das mit der blinkerdiskussion bei der Kontrolle ganz leicht mit dem checkheft oder der garantiekarte wegwischen😂
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