Da ich mich zwecks Anhängerkupplung für meine Chappy informiert habe bin ich so ein bisschen im Anhängerkupplungsgame drinneMaverickpx200 hat geschrieben: ↑03 Okt 2020, 23:59Mangels eintragungsfähiger Kupplung in Deutschland wohl nicht Zulassungsfähig
Die Dinger an der Mofa Einzutragen ist schon halbseiden, die Kupplungen sind nur für Fahrräder gedacht
Die typischen 25mm Kugelköpfe sind in der Tat nichtmehr Zulassungsfähig. Allerdings kann man bei Ebay/Kleinanzeigen immermal wieder eine gute alte "Hebie M1" ergattern. Diese Kupplungen haben ein Gutachten bis 100Kg Zuglast und 10Kg Stützlast und sind bei ordnungsgemäßer Anbringung am Moped noch eintragbar.
Ansonsten sind nurnoch Kupplungen mit 50mm Kugelkopf, also Autoanhängerkupplung, Eintragungsfähig.
Bei meiner Chappy hab ich zwar eine Hebie M1 angebracht. Aber da ich sie jederzeit demontierbar haben wollte ohne Gepäckträger zu verändern ist meine Vorrichtung so nicht eintragbar. Ersatzteile sind bei der ollen Chappy leider rar und teuer.
Interessiert hat es bisher aber noch keinen Polizisten. Und die Versicherung sagt der Hänger ist mitversichert sobald er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Ob die das im Ernstfall immernoch sagen werde ich evtl. noch herausfinden.