My Monkey build, grow and thrive...

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flyingdan
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My Monkey build, grow and thrive...

Beitrag von flyingdan »

Nachdem ich den Werdegang meiner MSX bereits vor einer Weile hier im Forum veröffentlicht habe ist nun die Monkey dran.
Da ich die Monkey schon 2 Jahre länger besitze ist da schon einiges daran geschraubt worden, wir starten hier also nicht bei null :D .

Aktuell läuft ein Heckumbau, es ist mittlerweile der dritte! :o

Ein Blick zurück, so kennt man sie aus dem Katalog:
.
0.JPG
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flyingdan
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Re: My Monkey build, grow and thrive....

Beitrag von flyingdan »

1. Umbau: Takegawa Heck (leider kein besseres Foto zur Hand):
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11.jpg
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Re: My Monkey build, grow and thrive....

Beitrag von flyingdan »

2. Umbau: Puig Heck mit mnnthbx Leuchtenhalter und Rizoma Iride S Rücklichtern:
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22.jpg
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Re: My Monkey build, grow and thrive....

Beitrag von flyingdan »

Die Heckansicht der Monkey auf der Akrapovic Webseite hat mir schon immer gefallen.
Hier ein Link damit ihr euch ansehen könnt was ich meine:
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https://www.akrapovic.com/de/moto/produ ... earId=5192
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Re: My Monkey build, grow and thrive....

Beitrag von flyingdan »

Da mein Motorrd schon ordentlich vom Standard abweicht will ich den Umbau nach der aktuellen Gesetzgebung durchführen damit es später keine Themen bei Kontrollen gibt.

Ich bin in der Schweiz heimisch, daher sind für einen Umbau folgende Regeln für Landeszeichen, Kontrollschilder, amtliche Zeichen heranzuziehen.
...aus der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge:
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https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995 ... /de#art_45
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Re: My Monkey build, grow and thrive....

Beitrag von flyingdan »

Für die Beleuchtung und weiteres können die asa Richtlinien 2b zur Hilfe genommen werden.
Vieles wird hier schon erklärt, somit muss man nicht bei den Ämtern nachfragen und weis sofort was man einzuhalten hat:
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https://asa.ch/wp-content/uploads/onlin ... index.html
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Re: My Monkey build, grow and thrive....

Beitrag von flyingdan »

In meinem Fall bedeutet das...
für das Kennzeichen:
  • Ab Boden Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand
  • In der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein
  • Nei­gung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°
für die Rücklichter / Blinker:
  • Der Zwischenraum zwischen den Leuchtflächen der Richtungsblinker von Motorrädern muss mindestens betragen:
    - zwischen den vorderen Blinkern 0,24 m
    - zwischen den hinteren Blinkern 0,18 m
  • Anbringungshöhe: Der Abstand des unteren Randes der Leuchtfläche vom Boden muss wenigstens betragen: bei Schluss- und Bremslichtern von Motorrädern 0,25 m, bei Richtungsblinkern 0,35 m
  • Der Abstand des oberen Randes der Leuchtfläche vom Boden darf höchstens betragen: bei Standlichtern, Schlusslichtern, Bremslichtern und Richtungsblinkern sowie bei seitlichen Markierlichtern 1,50 m
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-> Wie gesagt, so muss es in der Schweiz sein. ;)
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Re: My Monkey build, grow and thrive....

Beitrag von flyingdan »

Dass Rück-, Bremslicht, Blinker und Kennzeichenbeleuchtung ein E-Prüfzeichen benötigen ist klar.

Nun zurück zum 3. Heckumbau....
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Re: My Monkey build, grow and thrive....

Beitrag von flyingdan »

Momentan sieht es so aus:
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55.jpg
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66.jpg
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Re: My Monkey build, grow and thrive....

Beitrag von flyingdan »

Die Blinker werden an der schwarzen Platte unter dem Sattel angebracht, die dafür nötigen Löcher existieren bereits.
Rückstrahler ist auch schon montiert.
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2022-09-10 14.55.51.JPG
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